Hinweis aus der DTU-Sportordnung
Auf Grund der in der Sportordnung hinterlegten Gesundheits- und Schutzbestimmungen wird die Teilnahme je nach Einzeldisziplin von Jugendlichen auf die Jahrgänge ab AK 16 begrenzt (Ausnahmen in Absprache mit dem Veranstalter) Für alle teilnehmenden Kinder/Jugendlichen wird das Einverständnis zur Teilnahme durch den/die Erziehungsberechtigten vorausgesetzt.
Gem. Sportordnung besteht beim Radfahren eine Helmpflicht.
Der Veranstalter sowie deren gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen haften nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.
Die Einverständniserklärung nach §4 Sportordnung DTU ist für alle Teilnehmer bis zur Vollendung das 18. Lebensjahr zwingend erforderlich.
SV Gladbeck von 1913 e.V.
Schützenstraße 120
45964 Gladbeck
Tel.: 02043 - 21113
E-Mail: geschaeftsstelle@sv13.de
Dienstag:15:00 bis 17:30 Uhr
Donnerstag:10:00 bis 14:00 Uhr
Freitag:10:00 bis14:00 Uhr